Die niederen Weihen
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Wieland

Die niederen Weihen

Beitrag von Wieland » 05.02.2010, 13:26

Als Hintergrundwissen meiner Charakterbeschreibung und für alle die es interresiert hab ich eine kurze Zusammenfassung der 5 niederen Weihen der Christlichen Kirche verfasst:

In der Christlichen Kirche gab es seit ca. 350 nach Christus zwei Arten der kirchlichen Weihe. Die Höhere und die niedere Weihe. die Höhere Weihe besteht bis Heute. Diakon, Piester und als Vollendung Bischof. Dazu gab es die niederen Weihen. Diese konnten auch von Laien empfangen werden. Sie galten bis zu ihrer Aufhebung durch Papst Paul VI im Jahre 1972. Es gab 4 (teilweise 5) niedere Weihen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen und waren zur Unterstützung der Priester gedacht.

die niederen Weihen im Einzelnen:

Ostarier (lat. Ostarius, ab dem Mittelalter Janitor)
Die Weihe zum Janitor war Männern vorbehalten.
Der Ostarier ist erstmals im 3. Jahrhundert belegt und zählt als niedriegster Weihegrad. Seine Aufgabe als Türsteher (lat. ostium = Tür) war zur Zeit der Christenverfolgung die Bewachung der Türen und die Warnung vor sich nahernden Soldatentruppen. Dann änderte sich der Aufgabenbereich zum bewachen der Kirchentüren. Ungetaufte und Büßern wurde "nur" ein Platz im Vorraum der Kirche zugewiesen von dem aus sie dem Wortgottesdienst folgen durften. Vor Beginn der eucharestiefeier mussten sie die Kirche wieder verlassen. Mit Aufkommen von Glocken ging das Läuten derselben ebenso in ihren Aufgabenbereich über. Heutzutage übernehmen in der Regel die Küster die Aufgabe.

Lektor (lat. Leser, nur in der Katholischen Kirche)
Die Weihe zum Lektor war sowohl für Männern als auch für Frauen offen und ist erstmals im 4. Jahrhundert belegt.
Die Aufgabe des Lektors besteht in dem Vortragen der Schriftlesung vor dem Evangelium. Das Amt des Lektors zählt als besondere kirchliche Beauftragung in liturgischer Form. Das heißt das der Lektor sein Amt auch war nimmt, wenn neben dem Zelebranten (die Messe durchführender Priester) noch andere Priester anwesend sind. Sollte kein Kantor () anwesend sein, kann der Lektor auch die Fürbitten, den Eröffnungsvers und den Antwortpsalm vortragen.

Exorzist (lat. Hinausbeschwörer)
Die Weihe zum Exorzisten war Männern vorbehalten und ist erstmals im 3. Jahrhundert belegt.
Die Aufgabe des Exorzisten bestand in der Heilung Besessener. Anders als die anderen niederen Weihen durften Exzorzisten nur mit der Erlaubnis des Bischofs heilen.

Akolyht (gr. akóloytos = Begleiter, Gefolgsmann)
Die Weihe zum Akolythen war Männern vorbehalten und ist erstmals im 3. Jahrhundert belegt. Sie zählt als die Höchste der niederen Weihen.
Der Akolyth ist der Helfer des Diakons bzw. des Priesters und übernimmt im Gottesdienst verschiedene Aufgaben. Hierzu gehöhren der Altardienst, die Aussetzung des Allerheiligsten zur Verehrung durch die gläubigen und er hilft bei der Spendung der Kommunion. Wenn kein Akolyth anwesend ist, werden seine Aufgaben in der Regel durch Kommunionshelfer oder Ministranten übernommen. Der Unterschied zwischen Akolyth und Ministrant ist rein liturgischer Natur. Angehende Diakone bzw. Priester müssen eine angemessene Zeit als Akolyth gedient haben, bevor sie die Höhere Weihe empfangen dürfen.

Subdiakon (manchmal auch Epistolar, Leser der Epistel)
Die Weihe zum Subdiakon war Männern vorbehalten und ist erstmals im 3. Jahrhundert belegt. Die Weihe zum Subdiakon war die erste Weihe, welche mit dem Gelübde des Zölibats verbunden war. Der Subdiakon war verpflichtet zur Teilnahme am Opfer- und Gebetsleben und mußte das Stundengebet verrichten. Der subdiakon war berechtigt während der Messe ein Manipel zu tragen. In einigen Christlichen Religionen zählt die Weihe zum Subdiakon als erste der höheren Weihen und ist die Vorstufe zur Weihe zum Diakon.
Seine Aufgabe bestand in der Hilfe bei der Durchführung der Heiligen Messe und er las die Epistel (Apostelbriefe im Neuen Testament) im Gottesdienst. In sogenannten levitierten Hochämten des römischen Ritus (ausserordentliche Form) wird ein Subdiakon fest benötigt.


Hinweis: Dies ist meine Freie Zusammenstellung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Quellen und weiterführende Literatur:
Das römische Pontifikal, Adam Markus Nickel
Vom Sakrament der Weihe, Raphael Molitor
Motu proprio Ministeria quaedam, Papst Paul VI
Historisches Lexikon der Schweiz
Was ist ein Akolyth, Erzbischöfliches Oridinariat Bamberg
Katechismus der Katholischen Kirche
De exorcismis et supplicationibus quibusdam
Pastorale Einführung ins Lektionar

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Georg
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Beitrag von Georg » 05.07.2010, 21:54

Sehr schöne Ausarbeitung...

zur Untermauerung kommt hier noch der Artikel aus DEM fachwissenschaftlichen Lexikon für Mittelalter,
dem Lexikon des Mittelalters LEXMA.

Dieser Teil gilt nur für die Weströmische Kirche.


2. Weihegrade
Weihe, -grade, -hindernisse

[2] Weihegrade: Während Gratian und Huguccio neun W.grade zählen, kennt →Ivo v. Chartres nur sieben, es fehlen der Psalmistat und der Episkopat. Die W.grade wurden eingeteilt in höhere W.grade, die unbedingt notwendig sind für die Feier der Liturgie (Priester und Diakone), und in niedere W.grade, die erst später mit dem Anwachsen der Kirche zur Unterstützung der ersten Gruppe hinzugefügt wurden (Ostiarier, Lektoren, Exorzisten [→Exorzismus] und Akolythen). Unter der Bezeichnung Priester (sacerdos) sind die Bf.e und Presbyter zusammengefaßt. Seit Gratian und Petrus Lombardus wird außerdem der Subdiakonat mit Rücksicht auf die damit verbundene Zölibatsverpflichtung von Theologen und Kanonisten des 12. und beginnenden 13. Jh. zu den ordines sacri gerechnet. Episkopat und Presbyterat wurden noch lange als gleich behandelt. Für die Hochscholastik und Spätscholastik bezeugt →Johannes Duns Scotus (99. J.), daß die Kanonisten den Episkopat allg. als bes. W.grad erklären. Die Theologen halten eher an der Siebenzahl der W.grade fest. Für Guillelmus Durantis (1. D.) ist der Episkopat das vollendete und vollkommene Priestertum. Für ihn ist die Jurisdiktionsgewalt, die zur Leitung des Volkes bestimmt ist, auf seiten des Bf.s zweifellos größer als auf seiten des Priesters. Von den meisten Theologen wird die Frage verneint, ob der Episkopat ein sakramentaler W.grad ist.

Consult current bibliography 'Brepolis Medieval Bibliographies' (BMB)

Source: Lexikon des Mittelalters. Verlag J.B. Metzler, Vol. 8, col. 2106 (To cite this page
'Weihe, -grade, -hindernisse, 2. Weihegrade', in Lexikon des Mittelalters, 10 vols
(Stuttgart: Metzler, [1977]-1999), vol. 8, col. 2106, in Brepolis Medieval Encyclopaedias - Lexikon des Mittelalters Online)

PS: episcopus = Bischof, Episkopat = Bischofswürde/-amt
Cuius testiculos habes, habeas cardia et cerebellum

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